Musikalisches im abstrakten Film

Als abstrakt werden Filme bezeichnet, auf denen keine Abbildung eines konkreten Gegenstandes erkennbar ist. Sie wurden anfangs auch absolute Filme genannt, da sie sich nicht mit der Interpretation einer außerfilmischen Realität beschäftigen. Umstritten ist, ab welchem Abstraktionsgrad eine Arbeit als abstrakt zu bezeichnen ist. Die Spanne reicht von abgefilmten gegenstandslosen Vorlagen über semi-abstrakte Realaufnahmen mit schwer bestimmbarer Motivik (z. B. Schattenspiele) bis hin zu der kamera- und abbildungslosen Direktbearbeitung des Filmmaterials. Die Geschichte des abstrakten Films beginnt 1921 mit Lichtspiel opus 1 von Walter Ruttmann und wird bis heute fortgeführt. Ein Großteil der abstrakten Filme bezieht sich ausdrücklich auf Musik oder musikalische Prinzipien.

Im Verhältnis von Bild und Ton lassen sich mehrere Phasen unterscheiden: In den 1920er Jahren stand das Experiment mit dem Bild im Vordergrund; der Ton zum Bild wurde eher nachrangig behandelt. Die meisten Filme wurden – je nach vorhandenen Möglichkeiten – mit Ton oder stumm aufgeführt. In den 1930er Jahren drehte sich das Verhältnis von Bild und Ton um: Der Großteil der abstrakten Filme wurde auf eine schon bestehende, oft populäre Musik animiert. In den 1960er und 1970er Jahren löste man das Verhältnis von Bild und Ton konzeptuell bzw. strukturell: Bild und Ton bildeten eine fast gleichwertige künstlerische Einheit; der Ton wurde meist vom Filmemacher selbst gestaltet. Seit den 1960er Jahren wird auch mit dem Medium Video abstrakt gearbeitet, wobei die unterschiedliche Technik jeweils auch grundsätzlich andere Herangehensweisen evoziert.